Mineralische Bauabfälle
Vermischungs- und Verdünnungsverbot für gefährliche Abfälle nach § 9a Absatz 1 KrWG i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 3 GewAbfV, wonach die Vermischung einschließlich der Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien grundsätzlich unzulässig ist.
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